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Ein faules Ei kam aus Speyer – ein Skandal erster Güte.

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Die dreizehn bringt kein Glück, kein Wunder wieso der Bericht ein reiner Flop war…

Mit unserer sachlichen Analyse möchten wir aufzeigen, dass der Landesrechnungshof nicht genau geprüft hatte, bzw. mit veralteten Informationen.

Berkay Salman

Förderverein Eistalbahn e.V. sieht nach Bericht des Landesrechnungshofes das Land am Zug!

Mit großer Enttäuschung und auch einem gewissen Unverständnis, nahm der Förderverein Eistalbahn e.V. den, am Donnerstag den 13.02.2020, veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes zur Kenntnis. Nach der nun monatelangen Hängepartie, um die Bewertung des Förderantrags des Donnersbergkreises, verärgert uns die Argumentation des Rechnungshofes, die das Ziel hat, die Ertüchtigung der Zellertalbahn zu verhindern.

Zu einer zukunftsgerichteten Vision für die klimapolitischen Ziele des Bundes und das eindeutige Nein zum Abbau weiterer existierender Infrastruktur im Bereich der Schiene nimmt der Bericht nicht einmal Stellung.

Der Förderverein Eistalbahn e.V. nimmt sich den aufgeführten Aussagen des LRH gerne an und prüft seinerseits die Stichhaltigkeit und sachliche Korrektheit.

Nutzen-Kosten-Untersuchung:

Der Bericht enthält die letzten NKU Bewertungen des Ausflugsverkehr in einem ausgeweiteten Betriebskonzept von 97 Fahrtagen jährlich, alt 31, (mit und ohne Güterverkehr). Mit einem Kosten-, Nutzenquotienten von 1,3 ohne und 7,9 mit Güterverkehr, wird der berühmte Schwellwert von „eins“ damit deutlich überschritten. Doch statt das positiv zu werten, beginnt eine kleinteilige Gegenrechnung des LRH, wo er zu dem Schluss kommt, doch lieber einen Ausflugsbus betreiben zu wollen.

Um die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit und damit die Förderwürdigkeit des Investitionsvorhabens nachzuweisen, erstellte der Donnersbergkreis 2016 und 2018 Nutzen-Kosten-Untersuchungen in Anlehnung an das Verfahren der „Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs“ 4. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach diesem Verfahren beruhen auf gesamtwirtschaftlich orientierten Nutzen-Kosten-Vergleichen eines sogenannten Mit-Falls mit einem Ohne-Fall: Der Mit-Fall stellt die Situation mit realisiertem Investitionsvorhaben dar. Vorliegend wurden die Investitionen in eine ertüchtigte Eisenbahninfrastruktur mit einem gegenüber der Vergangenheit ausgeweiteten Betriebskonzept5 und zusätzlich reaktiviertem Schienengüterverkehr berücksichtigt. Für den Ausflugsverkehr mit sowie ohne Schienengüterverkehr wurden jeweils zwei Varianten untersucht,die sich im Wesentlichen hinsichtlich der Fahrgastzuwächse unterschieden. Dadurch ergaben sich vier Mit-Fälle. Der Ohne-Fall stellt die aktuelle Situation ohne Investitionsvorhaben unter Berücksichtigung der bis zum festgelegten Prognosehorizont realistischen Änderungen der Verkehrsnachfrage und des Verkehrsangebots sowie der Ausschöpfung gegebenenfalls noch vorhandener Rationalisierungsreserven dar. Hierfür wurde anstelle des Bahnbetriebs eine fiktive Freizeitbuslinie betrachtet, die den gleichen Bedienumfang wie die Ausflugsbahn im Mit-Fall aufweist und zusätzlich die für die Trassensicherung der Bahnstrecke erforderlichen Kosten berücksichtigt. Als wirtschaftlich gilt ein Vorhaben, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis mindestens den Schwellenwert von 1,0 erreicht. Als Salden der vier Mit-Fälle und des Ohne-Falls wurden Nutzen-Kosten-Verhältnisse von 1,3 und 1,9 für den Ausflugsverkehr ohne Schienengüterverkehr sowie von 7,9 und 8,4 für die Nutzung der Strecke durch den Freizeit- und Schienengüterverkehr ausgewiesen.

Auszug aus dem Landesrechnungshofbericht vom 13.02.2020 – Teil 13 „Förderung der Reaktivierung der Zellertalbahn“, Abschnitt 1.2 „Nutzen-Kosten-Untersuchung“

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