Unverbindliche Interessensbekundungen: LRH bewertet nicht mit dem richtigen Maß

  • Berkay 

Wird eine Bundesstraße saniert, wird sie saniert. Da fragt keiner nach Interessensbekundungen von LKW-Speditionen. Und schon gar nicht danach, ob sie fünf Mal am Tag über diesen Abschnitt fahren.

Bei der Schiene ist das jedoch ganz anders… Man benötigt fünf Güterverkehrskunden, damit der Rechnungshof überhaupt ein positives Statement zu dem Projekt aussagt.

Berkay Salman

Unverbindliche Interessensbekundungen

Diese Passage zielt dann auf den prognostizierten Güterverkehr der Strecke ab, und wertet die abgegebenen „Letter of Intent LOI“ (Basiszusagen zu einer Projektion oder einem anzustrebenden Geschäftsverhältnis) als unverbindliche Bekundungen herunter.  Jeder Logistiker der einen Frachtvertrag für eine Durchführung, über noch nicht zuverlässig zur Verfügung stehende Infrastruktur abschließt, müsste sofort der Fachverstand abgesprochen werden.

Der zugegeben äußerst volatile Markt ist ein komplexer Fachbereich mit massiven Schwankungen, aber definitiv einer stabilen Wachstumsprognose in den nächsten Jahrzehnten. Hier ist davon auszugehen das jeder Meter befahrbare Schiene sich, in Anbetracht von Klimaentwicklung und Maximalauslastung von Straße und Schiene, als Goldstück erweisen wird.

Die Zusagen zu den Verladetätigkeiten eines der größten Mühlenbetriebe der Region stützen sich auch auf dessen hohes eigenständiges Investment für Verladeanlagen an der Zellertalbahn, welche mit Hilfe des Gleisanschlussförderprogramms der Bundesregierung mit maximal 50 % ebenfalls bezuschusst werden könnte. Dies blendet der LRH ebenfalls auf und prognostiziert stattdessen dem Kreis drei bis fünffach höhere Kosten für die Investition in die Verladeanlagen.

Aus Sicht des Fördervereins Eistalbahn misst der Rechnungshof hier mit zweierlei Maß. Es ist dem Förderverein nicht bekannt, dass der Rechnungshof die Sanierung einer Straße abgelehnt hat, weil Speditionen entlang der Strecke nicht verbindlich erklärt haben, dass sie fünfmal am Tag mit einem LKW über diese Straße fahren.

Ob ein hinreichendes Schienengüterverkehrsaufkommen mit entsprechenden Einnahmen und dem in der Untersuchung angenommenen Nutzen erreicht werden kann, ließ sich anhand der Interessenbekundungen von zwei Transportunternehmen und der Unterlagen des Donnersbergkreises nicht abschließend beurteilen.

Auszug aus dem Landesrechnungshofbericht vom 13.02.2020 – Teil 13 “Förderung der Reaktivierung der Zellertalbahn”, Abschnitt 2.1.2 “Unverbindliche Interessensbekundungen”

Lärm- / Schallschutzmaßnahmen

Auch bei einer Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf durchgehende 80 km/h führt das die Zellertalbahn noch lange nicht auf ihren Bau- und Emissionsstandard seit der Erbauung als zweigleisige Hauptbahn mit 100 km/h zurück.

Von einer wesentlichen Änderung des Schienenweges kann hier also gar keine Rede sein. Neueste EU Verordnungen zwingen nun Eisenbahnverkehrsunternehmen zum Einsatz von lärmreduziertem Fahrzeugmaterial.

[…] Ob sich ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen ergibt, hängt u. a. davon ab, ob die geplante Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit von zuletzt 60 km/h auf 80 km/h für den geplanten Schienenverkehr eine wesentliche Änderung des Schienenweges im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung darstellt. […]

Auszug aus dem Landesrechnungshofbericht vom 13.02.2020 – Teil 13 “Förderung der Reaktivierung der Zellertalbahn”, Abschnitt 2.1.3 “Lärm-/Schallschutzmaßnahmen”

Pachtvertrag

Die Pachterhebung der DB Netz AG fuß größtenteils auf dem Anschlussvertrag zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur  in den Bahnhöfen Langmeil und Monsheim. Die entsprechenden Infrastrukturnutzungsverträge beinhalten bereits hohe Summen, die dann die Gesamtsumme samt Pachtzins deutlich erhöht ausfallen lassen.

Auch der Förderverein Eistalbahn fordert hier eine zielgerichtete und nachhaltige Verhandlung der Infrastrukturnutzung und des Pachtzinses, da hier ein Unverhältnis von täglicher Nutzung der Regelverkehre, gegenüber den Zügen der Zellertalbahn, auf der DB Infrastruktur, vorliegt.

Für die Verpachtung der Zellertalbahn an den Donnersbergkreis ermittelte die DB Netz AG 2016 einen vorläufigen Pachtzins von 36.000 € jährlich. Dieser Pachtzins entspricht mehr als dem Zehnfachen des Betrags, den der Donnersberg-Touristik-Verband e.V. bisher für die Strecke entrichtet. […]

Auszug aus dem Landesrechnungshofbericht vom 13.02.2020 – Teil 13 “Förderung der Reaktivierung der Zellertalbahn”, Abschnitt 2.1.4 “Pachtvertrag”

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